Veloweggesetz ab 1.1.2023 in Kraft
Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden und der Bund bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellt.

Dichtere und bessere Velowegnetze
Mit dem Veloweggesetz werden die Kantone verpflichtet, Velowegnetze zu planen und zu verwirklichen. Es enthält im Sinne von übergeordneten Planungsgrundsätzen zudem Qualitätsziele (zusammenhängend, direkt, sicher, homogen, attraktiv), ohne bei der Umsetzung den Spielraum der Kantone einzuschränken. Der Bund wird mit dem Veloweggesetz ebenfalls verpflichtet, eigene Veloanlagen in hoher Qualität zu planen und zu erstellen.
Die Hauptverkehrsachsen in Frauenfeld sind mehrheitlich Kantonsstrassen. Kantonsstrassen sind oft auch die direktesten Routen für Velofahrerinnen und Velofahrer - deshalb hat das Inkrafttreten dieses Gesetzes auch für Frauenfeld grosse Bedeutung.
Link zum Gesetzestext